Richtlinien und Förderkriterien
Projektanträge, die das Jahr 2013 betreffen, müssen bis spätestens 30.04.2012 in der Geschäftsstelle der Allianz Kulturstiftung eingegangen sein.
Die Förderkriterien
Die Allianz Kulturstiftung wendet sich in erster Linie an den akademischen und künstlerischen Nachwuchs in Europa. Unterstützt werden vornehmlich Kooperationsprojekte, an denen Partner aus mindestens drei Ländern beteiligt sind. Neben der erforderlichen künstlerischen, wissenschaftlichen bzw. pädagogischen Qualität muss der Projektantrag verdeutlichen, dass die beteiligten Einrichtungen eine gemeinsame finanzielle und inhaltliche Verantwortung übernehmen und auf Augenhöhe miteinander kooperieren. Besonderes Augenmerk verwendet die Allianz Kulturstiftung dabei auf Projekte, welche die beteiligten Künstler und Kultureinrichtungen in Europa langfristig miteinander vernetzen.
Innerhalb Europas setzt die Allianz Kulturstiftung regionale Schwerpunkte. Neben den Ländern Mittel- und Südosteuropas liegt der Fokus in den kommenden Jahren auf dem Mittelmeerraum. Der Förderschwerpunkt liegt auf gattungs- und medienübergreifenden zeitgenössischen Konzepten, die neue Ansätze in Kunst, Kultur und Bildung einbeziehen. Die Projekte können auch Werkstattcharakter haben, wobei der aktiven Wissensproduktion und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern ähnliche Bedeutung beigemessen wird wie dem Endergebnis selbst. Geförderte Projekte sollten darüber hinaus so angelegt sein, dass sie längerfristig über das Fachpublikum hinaus Breitenwirkung erzielen.
Projektanträge – das Wichtigste in Kürze
Die Frist für Projektanträge für das Jahr 2012 ist am 30.04.2011 abgelaufen. Anträge für Projekte im Jahr 2013 müssen bis spätestens 30.04.2012 in der Geschäftsstelle der Allianz Kulturstiftung eingegangen sein. Es wird darum gebeten, die Anträge sowohl per E-Mail als auch postalisch einzureichen. Die eigentliche Bewerbung sollte dabei nicht mehr als fünf Seiten umfassen. Aus dem Budgetplan sollte klar erkennbar sein, welche konkrete Teilsumme bei der Allianz Kulturstiftung für welche Zwecke beantragt wird. Zusätzlich dazu bitten wir Sie, das rechts oben angegebene einseitige "Projektblatt" auszufüllen. Die Vollfinanzierung eines Projekts durch die Stiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind im Sinne des Stiftungsprogramms in der Regel:
- Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, sofern diese nicht Partner spezieller Projekte der Allianz Kulturstiftung sind
- Vergabe von Stipendien
- Förderung von einzelnen externen Publikationen
- Förderung von Produktionen (Film, Theater, Tanz, Oper, Ausstellungen, etc.)
- Institutionelle Förderung ohne konkreten Projektbezug (z. B. Renovierungen, Instrumente, technische Ausstattung und Immobilienerwerb)
- Refinanzierung bereits abgeschlossener Projekte
- Veranstaltungen im Unterhaltungsbereich oder solche, bei denen die Allianz Kulturstiftung im Sinne kommerzieller Sponsoringaktivitäten angefragt wird.
Der Ablauf einer Antragstellung
Die Dauer der Projektförderung ist in jedem Fall zeitlich begrenzt. An die Stiftung gerichtete Förderanträge sollten das Projektvorhaben im Anschreiben skizzieren und darüber hinaus eine detaillierte Projektkonzeption sowie einen Zeit- und Finanzierungsplan enthalten. Die Anträge (nicht mehr als fünf Seiten) plus ausgefülltes Projektblatt (maximal 2 Seiten) müssen sowohl digital (per E-Mail) als auch in Papierform (per Post) eingereicht werden.
Falls die Fördergrundsätze der Stiftung erfüllt sind, wird der Projektantrag zunächst im interdisziplinär zusammengesetzten Kuratorium zur Diskussion gestellt; denn dieser wissenschaftlich-künstlerische Beirat trägt mit Verantwortung für die Qualität der Projektauswahl. Das Kuratorium gibt dann seine konkrete Empfehlung an den Stiftungsrat, der mit seiner Richtlinienkompetenz die abschließende Entscheidung für das Förderprogramm fällt.
Die Aktion KulturAllianzen
Neben internationalen Kulturprojekten fördert die Allianz Kulturstiftung auch kleinere regionale Projekte im Rahmen der ‚Aktion KulturAllianzen’ bis zu einer Höhe von 2.250 €. Voraussetzung dafür ist das Engagement eines Allianz-Vertreters vor Ort, der das Projekt mit einem Drittel der beantragten Fördersumme selbst unterstützen muss und den Antrag bei der nächsten Allianz-Zweigstelle einreicht. Findet eine Befürwortung des Projekts von Seiten der Allianz-Zweigstelle statt, setzt sich diese direkt mit der Allianz Kulturstiftung in Verbindung. Nach Bewilligung des Projektes übernimmt die Allianz Kulturstiftung zwei Drittel der Projektkosten (ein Drittel finanziert der beteiligte Vertreter).